Abwasserleitung sanieren lassen
Abwasserleitungen verlaufen innerhalb des Gebäudes, unter dem Gebäude und über das Grundstück bis zum öffentlichen Kanal. Je nach Lage und Zuständigkeit gelten unterschiedliche Anforderungen an die Sanierung. Die folgende Übersicht hilft, das eigene Projekt einzuordnen.
Welche Leitungen können betroffen sein?
Private Abwasserleitungen im Gebäude
Fallleitungen, Sammelleitungen und horizontale Leitungen innerhalb des Gebäudes. Sie liegen oft in Schächten, hinter Wänden oder unter Böden. Schäden zeigen sich durch Geruch, Feuchtigkeit oder sichtbare Risse.
Grundleitungen
Leitungen, die unter der Bodenplatte oder im Erdreich unter dem Gebäude verlaufen. Schäden sind schwer zugänglich und erfordern oft eine Kanal-TV-Untersuchung, um das Ausmass zu erfassen. Bei einer offenen Erneuerung muss die Bodenplatte unter Umständen geöffnet werden.
Anschlussleitungen zum öffentlichen Kanal
Die Leitung vom Gebäude bis zur Grundstücksgrenze oder zum öffentlichen Kanal. Die Zuständigkeit für diesen Abschnitt kann vom Standort, von den Eigentumsverhältnissen und von kommunalen Regelungen abhängen. Bei Schäden in diesem Bereich ist eine Abstimmung mit der Gemeinde erforderlich.
Angaben, die für die Prüfung wichtig sind
- Lage und Verlauf: Wo verläuft die Leitung? Gibt es Pläne oder Skizzen?
- Tiefe: Wie tief liegt die Leitung unter Gelände oder unter dem Fussboden?
- Material und Alter: Aus welchem Material besteht die Leitung und wann wurde sie verlegt?
- Zugangspunkte: Sind Revisionsöffnungen, Schächte oder Reinigungsöffnungen vorhanden?
- Symptome: Welche Probleme sind aufgetreten? Verstopfungen, Geruch, Feuchtigkeit, Rückstau?
- Frühere Arbeiten: Wurde die Leitung bereits repariert oder saniert?
- Behördliche Vorgaben: Liegt eine Verfügung oder ein Prüfauftrag vor?
Mögliche Sanierungsverfahren
Je nach Lage, Material und Schadensbild können verschiedene Verfahren infrage kommen:
- Inliner-Sanierung: Für durchgehende Leitungsabschnitte mit ausreichender Tragfähigkeit.
- Kurzliner: Für lokale Schäden an definierten Stellen.
- Offene Erneuerung: Wenn die Leitung eingestürzt, stark verformt oder nicht anders sanierbar ist.
- Robotergestützte Teilreparatur: Für schwer zugängliche lokale Schäden.
Welches Verfahren geeignet ist, muss durch einen Fachbetrieb vor Ort beurteilt werden.
Koordination und Dokumentation
Bei Mehrfamilienhäusern oder Stockwerkeigentum müssen unter Umständen mehrere Parteien koordiniert werden. Behördliche Auflagen erfordern eine nachvollziehbare Dokumentation der Sanierung. Der Fachbetrieb erstellt die erforderlichen Nachweise – die Plattform selbst nimmt keine technische Dokumentation vor.
Wichtig: Die Zuständigkeit für einzelne Leitungsabschnitte kann vom Standort, von den Eigentumsverhältnissen und von kommunalen Regelungen abhängen. Klären Sie im Zweifelsfall mit der Gemeinde, welche Abschnitte in Ihrer Verantwortung liegen.
Übermitteln Sie die Angaben – ein Fachbetrieb beurteilt Ihre Leitungssituation.
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